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Bedingungen

Bedingungen

Auf dieser Seite finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Vereinbarungen, die für die von uns angebotenen Produkte und Dienstleistungen gelten. Egal, ob Sie bei uns Domainnamen, Hosting-Lösungen, SSL-Zertifikate oder andere Dienstleistungen erwerben, unsere Geschäftsbedingungen sorgen für Klarheit und Transparenz. Wir empfehlen Ihnen, sie sorgfältig zu lesen, damit Sie genau wissen, woran Sie sind. Haben Sie Fragen zum Inhalt? Nehmen Sie Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

Allgemeine Bedingungen und Konditionen

Klicken Sie hier, um die allgemeinen Bedingungen als PDF herunterzuladen.

Modul A. Allgemeines

Artikel A.1. Anwendbarkeit, Rangfolge und Definitionen

A.1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und das Allgemeine Modul gelten für jedes Angebot oder jede Offerte von Oxxa.com in Bezug auf Dienstleistungen und bilden einen integralen Bestandteil jedes Vertrags.

A.1.2. Spezifische Module sind anwendbar, wenn die angeforderten oder angebotenen Dienstleistungen in den im Modul definierten Bereich fallen. Wenn ein spezifisches Modul Anwendung findet, hat es Vorrang vor dem Allgemeinen Modul. Das Allgemeine Modul gilt weiterhin zusätzlich.

A.1.3. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder nicht darin enthaltene Bestimmungen oder Bedingungen der Vertragspartei sind für Oxxa.com nur verbindlich, wenn und soweit Oxxa.com sie ausdrücklich und schriftlich akzeptiert hat.

A.1.4. Weitere Vereinbarungen haben nur dann Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wenn sie schriftlich vorliegen und dies ausdrücklich vereinbart ist oder von beiden Parteien unmissverständlich gewollt war.

A.1.5. Definitionen von Begriffen, die mit einem großen Anfangsbuchstaben geschrieben sind, finden sich am Ende des Moduls Allgemeines und gelten für alle Module.

Artikel A.2. Allgemeines Angebot und Vertragsabschluss

A.2.1. Jedes allgemeine Angebot von Oxxa.com ist unverbindlich. Im Rahmen des allgemeinen Angebots kann der Auftragnehmer ein (elektronisches) Bestellformular ausfüllen, um Dienstleistungen anzufordern. Dies stellt ein Angebot des Auftragnehmers dar.

A.2.2. Je nach Art und Inhalt des Antrags und der erforderlichen Begleitdokumente wird Oxxa.com den Antrag annehmen oder ablehnen.

A.2.3. Eine Ablehnung ist zum Beispiel, aber nicht ausschließlich, möglich, wenn:

  • Erforderliche Unterlagen fehlen oder nicht den von Oxxa.com gestellten Anforderungen entsprechen;

  • Eine von Oxxa.com geforderte und vom Auftragnehmer nicht erbrachte Sicherheitsleistung vorliegt;

  • Der Auftragnehmer scheint nicht in der Lage zu sein.

A.2.4. Wird ein Antrag abgelehnt, so teilt Oxxa.com dies dem Auftragnehmer grundsätzlich innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Einreichung schriftlich unter Angabe von Gründen mit. Die Ablehnung oder das Ausbleiben einer Antwort von Oxxa.com führt in keinem Fall zu einer Haftung für einen dadurch verursachten direkten oder indirekten Schaden.

Artikel A.3. Spezifisches Angebot und Vertragsabschluss

A.3.1. Ein von Oxxa.com speziell für den Auftragnehmer erstelltes Angebot ist unverbindlich und bis 14 Tage nach seiner Übersendung durch Oxxa.com gültig, es sei denn, im Angebot ist etwas anderes angegeben.

A.3.2. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, das Angebot sowie jeden darin enthaltenen oder beigefügten Vertrag (in Schriftform) schriftlich anzunehmen. Tut er dies nicht, ist aber ansonsten damit einverstanden oder erweckt zumindest vernünftigerweise diesen Eindruck, so gilt das gesamte Angebot als angenommen.

A.3.3. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem die Annahme bei Oxxa.com eingegangen ist, es sei denn, Oxxa.com hat das Angebot bereits vorher oder innerhalb von 48 Stunden danach zurückgezogen; in diesem Fall kommt kein Vertrag zustande. Die Rücknahme durch Oxxa.com führt niemals zu einer Haftung für direkt oder indirekt daraus resultierende Schäden.

Artikel A.4. Laufzeit und Beendigung

A.4.1. Jeder Laufzeitvertrag wird für die auf der Website von Oxxa.com, dem Bestellformular oder dem Angebot angegebene Laufzeit abgeschlossen. Wenn keine Laufzeit angegeben ist, gilt der Vertrag als für eine Laufzeit von zwölf Monaten ab dem Zeitpunkt der Erbringung der betreffenden Dienstleistung abgeschlossen. Sofern das Angebot oder der Kostenvoranschlag nichts anderes vorsieht, verlängert sich ein Dauervertrag in Ermangelung einer rechtzeitigen schriftlichen Kündigung mit einer Frist von zwei Monaten stets stillschweigend um einen Zeitraum von zwölf Monaten. Ist die Vertragspartei ein Verbraucher, so wird ein Dauervertrag nach Ablauf der ersten Vertragslaufzeit automatisch in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt, wobei eine Kündigungsfrist von einem Monat gilt.

A.4.2. Verträge, die keine Dauerverträge sind, gelten als beendet, wenn die Leistungen aus diesen Verträgen gegenseitig erbracht worden sind.

A.4.3. Wenn der Auftragnehmer einer seiner Verpflichtungen aus einem Vertrag nicht nachkommt, ist Oxxa.com berechtigt, die Erfüllung aller mit dem Auftragnehmer geschlossenen Verträge auszusetzen, ohne dass eine Inverzugsetzung oder ein gerichtliches Einschreiten erforderlich ist und unbeschadet des Rechts von Oxxa.com auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen, es sei denn, die betreffende Nichterfüllung ist von geringer Bedeutung.

A.4.4. Oxxa.com ist berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung und ohne gerichtliche Intervention schriftlich zu kündigen oder auszusetzen, ohne dass eine Verpflichtung zur Zahlung von Schadenersatz oder Entschädigung besteht, wenn:

  • Der Auftragnehmer die Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt.

  • Oxxa.com nach Vertragsabschluss von Umständen erfährt, die die Befürchtung begründen, dass die Vertragspartei ihren Verpflichtungen nicht nachkommen wird.

  • Der Vertragspartner wurde bei Vertragsabschluss aufgefordert, eine Sicherheit für die Erfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu leisten und diese Sicherheit wird nicht oder nur unzureichend geleistet.

  • Durch den Verzug des Vertragspartners kann Oxxa.com nicht mehr verpflichtet werden, den Vertrag zu den ursprünglich vereinbarten Bedingungen zu erfüllen.

  • Der Vertragspartner stirbt, beantragt ein Moratorium oder meldet Konkurs an.

  • Ein Teil des Vermögens des Vertragspartners wird beschlagnahmt.

A.4.5. Wenn der Vertrag aus den in Klausel A.4.4 genannten Gründen aufgelöst wird, werden die Forderungen von Oxxa.com gegenüber dem Vertragspartner sofort fällig und zahlbar. Wenn Oxxa.com die Erfüllung seiner Verpflichtungen aussetzt, behält er seine gesetzlichen und vertraglichen Ansprüche.

A.4.6. Wenn die Auflösung dem Auftragnehmer zuzuschreiben ist, hat Oxxa.com Anspruch auf Ersatz des dadurch direkt und indirekt entstandenen Schadens.

A.4.7. Im Falle einer Kündigung, Beendigung oder Auflösung, aus welchem Grund auch immer, ist Oxxa.com berechtigt, die Dienstleistungen und alle mit diesem Vertrag verbundenen Konten mit sofortiger Wirkung nach dem Datum der Beendigung des Vertrags zu beenden oder auszusetzen und alle in den Systemen von Oxxa.com zugunsten des Auftragnehmers gespeicherten Daten zu löschen oder unzugänglich zu machen. Dabei ist Oxxa.com nicht verpflichtet, dem Vertragspartner von sich aus eine Kopie dieser Daten zur Verfügung zu stellen. Vor der Kündigung kann der Auftragnehmer jedoch eine Kopie verlangen.

Artikel A.5. Keine Bedenkzeit

A.5.1. Sofern aus der Bestellung, dem Angebot und/oder anderen gültigen Vertragsbestandteilen nicht eindeutig etwas anderes hervorgeht, wird davon ausgegangen, dass die Vertragspartei damit einverstanden ist, sofort mit der Erfüllung des Vertrags zu beginnen. Infolgedessen gilt die Bedenkzeit für die Auflösung eines Fernabsatzvertrags im Sinne von Artikel 7:46d Absatz 1 des niederländischen Bürgerlichen Gesetzbuchs ("BW") und Artikel 7:46i des BW, die ansonsten nur für Verbraucher gilt, nicht.

A.5.2. Wenn ein Verbraucher-Unternehmer und Oxxa.com ausdrücklich und aus der Ferne vereinbart haben, dass die Erbringung von Dienstleistungen nicht sofort nach dem Abschluss des Vertrags beginnt, hat dieser Verbraucher-Unternehmer das Recht, den Vertrag innerhalb von 7 Werktagen nach dem Abschluss des Vertrags zu kündigen, oder bis zu dem vereinbarten Datum, an dem die Erfüllung des Vertrags beginnt, wenn dies früher als 7 Werktage nach dem Abschluss ist.

Artikel A.6. Ausführung des Vertrages

A.6.1. Sobald der Vertrag abgeschlossen ist, wird Oxxa.com ihn nach bestem Wissen und Gewissen und mit ausreichender Sorgfalt ausführen.

A.6.2. Die von Oxxa.com angegebenen Lieferfristen sind, sofern nicht ausdrücklich schriftlich angegeben wird, dass es sich um eine Frist handelt, immer unverbindlich. Auch im Falle einer vereinbarten Frist ist Oxxa.com erst dann in Verzug, wenn der Vertragspartner sie schriftlich in Verzug gesetzt hat, vorbehaltlich der Fälle, in denen das zwingende Recht einen Verzug von Rechts wegen vorsieht.

A.6.3. Wenn und soweit es für die ordnungsgemäße Ausführung des Vertrags erforderlich ist, ist Oxxa.com berechtigt, bestimmte Arbeiten durch Dritte ausführen zu lassen. Etwaige damit verbundene unerwartete Mehrkosten gehen zu Lasten des Auftragnehmers, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für Arbeiten, die von Dritten im Rahmen des Vertrages ausgeführt werden.

A.6.4. Der Vertragspartner hat alles zu tun und zu unterlassen, was vernünftigerweise notwendig und wünschenswert ist, um die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen zu ermöglichen. Insbesondere hat der Vertragspartner dafür Sorge zu tragen, dass Oxxa.com alle Daten, die Oxxa.com als notwendig bezeichnet oder von denen der Vertragspartner vernünftigerweise wissen sollte, dass sie für die Erbringung der Leistungen notwendig sind, rechtzeitig zur Verfügung gestellt werden.

A.6.5. Benötigt der Auftragnehmer für die konkrete Nutzung der Leistungen, die er erbringt oder zu erbringen beabsichtigt, eine Genehmigung oder sonstige Erlaubnis von Behörden oder Dritten, so hat der Auftragnehmer selbst dafür Sorge zu tragen, dass er diese Erlaubnis einholt. Der Auftragnehmer garantiert gegenüber Oxxa.com, dass er im Besitz aller Genehmigungen und/oder Zustimmungen ist, die für die Nutzung der Dienstleistungen durch den Auftragnehmer erforderlich sind.

Artikel A.7. Service Level Agreements

A.7.1. Je nach Service kann das Serviceniveau des Services durch ein SLA weiter geregelt werden.

A.7.2. Sofern das SLA nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, haben die darin enthaltenen Bestimmungen Vorrang vor den Bestimmungen der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

A.7.3. Sofern das anwendbare SLA nicht ausdrücklich etwas anderes vorsieht, stellen die darin enthaltenen Leistungsstandards, z.B. hinsichtlich eines Verfügbarkeitsprozentsatzes für den Dienst, keine Garantien, sondern Hinweise dar.

Artikel A.8. Konto

A.8.1. Falls vereinbart, stellt Oxxa.com dem Auftragnehmer und/oder den Nutzern einen Account zur Verfügung. Der Zugang zum Account erfolgt durch Eingabe eines Passworts und eines Benutzernamens.

A.8.2. Jede Handlung, die über den Account des Vertragsnehmers oder eines Nutzers erfolgt, gilt als unter der Verantwortung und auf das Risiko des Vertragsnehmers erfolgt. Wenn die Vertragspartei den Verdacht hat oder vernünftigerweise vermuten oder wissen sollte, dass ein Account missbraucht wird, muss sie dies Oxxa.com so schnell wie möglich mitteilen, damit Oxxa.com Maßnahmen ergreifen kann.

Artikel A.9. Änderung der Dienstleistung

A.9.1. Wenn Oxxa.com zusätzliche Arbeiten durchführen muss, ist Oxxa.com berechtigt, dem Vertragspartner die dadurch entstehenden Mehrkosten in Rechnung zu stellen.

A.9.2. Das Recht aus dem vorstehenden Absatz setzt voraus, dass Oxxa.com den Auftragnehmer rechtzeitig über die dort genannten Umstände und Mehrkosten informiert hat. Wenn der Auftragnehmer mit den zusätzlichen Kosten nicht einverstanden ist, hat er das Recht, den noch nicht ausgeführten Teil der zusätzlichen Arbeiten zu stornieren, jedoch ohne das Recht auf Rückerstattung oder Erlass der Kosten für die bereits ausgeführten (zusätzlichen) Arbeiten.

Artikel A.10. Eigentumsvorbehalt

A.10.1. Solange der Auftragnehmer den gesamten vereinbarten Betrag nicht vollständig bezahlt hat, bleiben alle gelieferten Waren Eigentum von Oxxa.com.

A.10.2. Sollte der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag gegenüber Oxxa.com nicht nachkommen, ist Oxxa.com berechtigt, ohne Inverzugsetzung die gelieferte Ware zurückzunehmen; in diesem Fall wird der Vertrag ohne gerichtliche Intervention aufgelöst, unbeschadet des Rechts von Oxxa.com auf Schadensersatz, entgangenen Gewinn und Zinsen.

Artikel A.11. Preise

A.11.1. Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben und sofern es sich nicht um einen Verbraucherkunden handelt, verstehen sich alle von Oxxa.com angegebenen Preise ohne Umsatzsteuer (21% MwSt.) und andere vom Staat erhobene Abgaben.

A.11.2. Wenn ein Preis in einem Angebot auf Daten beruht, die von der Vertragspartei zur Verfügung gestellt wurden, und sich diese Daten als falsch erweisen, ist Oxxa.com berechtigt, die Preise entsprechend anzupassen, auch nachdem der Vertrag bereits abgeschlossen wurde.

A.11.3. Alle Preise auf der Website von Oxxa.com sind vorbehaltlich von Programmier- und Tippfehlern.

A.11.4. Wenn es sich bei dem Vertrag um einen Dauerleistungsvertrag handelt, ist Oxxa.com berechtigt, die in Rechnung gestellten Preise jederzeit zu ändern. Zu diesem Zweck informiert Oxxa.com den Vertragspartner mindestens einen Monat im Voraus über Tarifänderungen.

A.11.5. Ist der Vertragspartner ein Verbraucher, so kann er den Vertrag bis zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Tarifänderung kündigen. In diesem Fall wird die Kündigung einen Monat nach dem Zeitpunkt des Eingangs bei Oxxa.com wirksam.

A.11.6. Wenn die Vertragspartei nicht als Verbraucher auftritt, besteht diese Kündigungsbefugnis nur, wenn die Preiserhöhung 4 % pro Jahr übersteigt.

Artikel A.12. Zahlungsbedingungen

A.12.1. Oxxa.com schickt der Vertragspartei eine Rechnung über den von der Vertragspartei geschuldeten Betrag. Wenn eine Dienstleistung in Phasen geliefert wird, ist Oxxa.com berechtigt, für jede gelieferte Phase eine Rechnung zu stellen. Die Zahlungsfrist einer Rechnung beträgt 14 Tage nach dem Rechnungsdatum, es sei denn, auf der Rechnung ist etwas anderes angegeben oder im Vertrag ist etwas anderes vorgesehen.

A.12.2. Ungeachtet des vorherigen Absatzes ist Oxxa.com nicht verpflichtet, eine Rechnung zu stellen, wenn es sich um einen Dauervertrag handelt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Oxxa.com monatlich oder nach einer anderen vereinbarten Frist den für diese Frist fälligen Betrag im Voraus zu zahlen.

A.12.3. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist Oxxa.com zum Lastschrifteinzug berechtigt. Wenn der Auftragnehmer eine Lastschrift während der Fälligkeit rückgängig macht oder eine Lastschrift ganz kündigt, ist Oxxa.com berechtigt, eine Verwaltungsgebühr von 7,50 € zu berechnen.

A.12.4. Zahlt der Auftragnehmer nicht rechtzeitig und vollständig, gerät er ab 14 Tagen nach Ablauf der Zahlungsfrist von Rechts wegen in Verzug, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Nach Ablauf der Zahlungsfrist kann Oxxa.com eine Mahnung versenden, ohne dazu verpflichtet zu sein. Bei einer zweiten Mahnung schuldet der Vertragspartner eine Gebühr von 7,50 € für Verwaltungskosten.

A.12.5. Wenn ein fälliger Betrag nicht innerhalb der Zahlungsfrist bezahlt wird, werden ohne weitere Inverzugsetzung durch Oxxa.com 2 % pro Monat auf den ausstehenden Betrag fällig.

A.12.6. Bei Zahlungsverzug haftet der Auftragnehmer neben dem geschuldeten Betrag und den darauf aufgelaufenen Zinsen für den vollständigen Ersatz der außergerichtlichen und gerichtlichen Inkassokosten, einschließlich der Kosten für Rechtsanwälte, Gerichtsvollzieher und Inkassobüros.

A.12.7. Die Zahlungsforderung wird sofort fällig, wenn der Auftragnehmer für insolvent erklärt wird, wenn er einen Zahlungsaufschub beantragt oder wenn ein allgemeiner Pfändungsbeschluss über das Vermögen des Auftragnehmers verhängt wird, wenn der Auftragnehmer stirbt und außerdem, wenn der Auftragnehmer in Liquidation geht oder aufgelöst wird.

A.12.8. In den oben genannten Fällen ist Oxxa.com ebenfalls berechtigt, die Ausführung des Vertrags oder eines Teils davon, der noch nicht ausgeführt wurde, ohne Inverzugsetzung oder gerichtliche Intervention zu beenden oder auszusetzen, ohne Anspruch auf Entschädigung für den Schaden, der der Vertragspartei dadurch entsteht.

A.12.9. Wird ein Dienst infolge der Nichterfüllung oder des Verzugs einer Zahlungsverpflichtung der Vertragspartei ausgesetzt, schuldet die Vertragspartei zusätzlich zu dem ausstehenden Betrag eine Reaktivierungsgebühr von 25 €, um die Aussetzung zu beenden.

A.12.10. Sofern es sich bei dem Vertragspartner nicht um einen Verbraucher handelt, ist die Inanspruchnahme von Aussetzung, Aufrechnung oder Abzug durch den Vertragspartner nicht zulässig.

A.12.11. Nur die Zahlungen an Oxxa.com selbst haben schuldbefreienden Charakter.

Artikel A.13. Geistige Eigentumsrechte

A.13.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an allen Materialien, die im Rahmen der Dienstleistungen entwickelt oder zur Verfügung gestellt werden, liegen ausschließlich bei Oxxa.com oder seinen Lizenzgebern.

A.13.2. Der Vertragspartner erwirbt nur die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, dem Vertrag oder anderweitig schriftlich eingeräumten Nutzungsrechte und Befugnisse und darf die Software oder andere Materialien von Oxxa.com nicht anderweitig vervielfältigen oder offenlegen. Dies gilt nicht, wenn es offensichtlich versehentlich versäumt wurde, dem Vertragspartner ein solches Recht ausdrücklich einzuräumen.

A.13.3. Sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist es dem Vertragspartner nicht gestattet, Kennzeichnungen von Urheberrechten, Marken, Handelsnamen oder anderen Rechten an geistigem Eigentum aus den Materialien zu entfernen oder zu ändern, einschließlich der Hinweise auf den vertraulichen Charakter und die Geheimhaltung der Materialien.

A.13.4. Jede Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe des Materials, die über den Rahmen des Vertrags oder der gewährten Nutzungsrechte hinausgeht, stellt eine Verletzung des geistigen Eigentums von Oxxa.com dar. Der Auftragnehmer zahlt an Oxxa.com eine sofort fällige Vertragsstrafe in Höhe von 1.000 Euro für jede verletzende Handlung und 10.000 Euro für jede vorsätzlich verletzende Handlung, unbeschadet des Rechts von Oxxa.com, eine Entschädigung für den infolge der Verletzung erlittenen Schaden zu erhalten oder andere rechtliche Schritte einzuleiten, um die Verletzung zu beenden und/oder Schadenersatz zu erhalten. Nach Ablauf eines Arbeitstages, nachdem Oxxa.com den Auftragnehmer von einem Verstoß in Kenntnis gesetzt hat, schuldet der Auftragnehmer außerdem eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.000 Euro pro Tag, an dem der Verstoß nicht abgestellt wird.

Artikel A.14. Haftung

A.14.1. Die Haftung von Oxxa.com für unmittelbare Schäden, die der Vertragspartner infolge einer ihm zurechenbaren Nichterfüllung seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag, wozu ausdrücklich auch die Nichterfüllung einer mit dem Vertragspartner vereinbarten Gewährleistungspflicht gehört, oder infolge einer rechtswidrigen Handlung von Oxxa.com, seinen Mitarbeitern oder von ihm beauftragten Dritten erleidet, ist pro Ereignis oder einer Reihe von zusammenhängenden Ereignissen auf einen Betrag begrenzt, der den vom Vertragspartner im Rahmen des Vertrags geschuldeten Gebühren pro Jahr entspricht (ohne Mehrwertsteuer). Der Gesamtbetrag der Entschädigung für unmittelbare Schäden darf jedoch in keinem Fall 10.000 EUR (ohne MwSt.) übersteigen.

A.14.2 Die Gesamthaftung von Oxxa.com für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder des Eigentums beträgt in keinem Fall mehr als 500.000 EUR pro Schadensereignis, wobei eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen als ein Ereignis gilt.

A.14.3. Die Haftung von Oxxa.com für indirekte Schäden, einschließlich Folgeschäden, entgangenen Gewinns, entgangener Einsparungen, Verstümmelung oder Verlust von (Geschäfts-)Daten und Schäden aufgrund von Betriebsunterbrechungen, ist ausgeschlossen.

A.14.4. Abgesehen von den in den Absätzen 1 und 2 dieses Artikels genannten Fällen haftet Oxxa.com für keinerlei Schäden, ungeachtet des Grundes, auf den eine Schadensersatzklage gestützt werden könnte. Die in diesem Artikel genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden die Folge von Vorsatz oder bewusster Fahrlässigkeit seitens der Geschäftsführung von Oxxa.com ist.

A.14.5. Eine Haftung von Oxxa.com wegen zurechenbarer Nichterfüllung des Vertrages tritt nur ein, wenn der Vertragspartner Oxxa.com unverzüglich und ordnungsgemäß schriftlich unter Setzung einer angemessenen Frist zur Beseitigung der Nichterfüllung in Verzug setzt und Oxxa.com auch nach Ablauf dieser Frist die Erfüllung seiner Verpflichtungen nicht zurechenbar ist. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst genaue Beschreibung des Versäumnisses enthalten, so dass Oxxa.com in der Lage ist, angemessen zu reagieren.

A.14.6. Voraussetzung für das Entstehen von Schadensersatzansprüchen ist stets, dass die Vertragspartei den Schaden innerhalb von 30 Tagen nach dessen Eintritt schriftlich bei Oxxa.com anzeigt.

A.14.7. Der Vertragspartner stellt Oxxa.com von allen Ansprüchen Dritter wegen Haftung infolge eines Mangels an einer Leistung frei, die vom Vertragspartner an einen Dritten erbracht wurde und die teilweise aus von Oxxa.com gelieferten Gegenständen, Materialien oder Ergebnissen bestand, es sei denn, der Vertragspartner weist nach, dass der Schaden durch diese Gegenstände, Materialien oder Ergebnisse verursacht wurde. Der Vertragspartner stellt Oxxa.com auch von Ansprüchen frei, die sich auf die Nichteinhaltung von Lizenzen durch den Vertragspartner und/oder Dritte (einschließlich Nutzer) beziehen, die in den Verantwortungsbereich des Vertragspartners fallen.

Artikel A.15. Versäumnisse und höhere Gewalt

A.15.1. Keine der Parteien kann zur Erfüllung einer Verpflichtung verpflichtet werden, wenn ein Umstand, der außerhalb des Einflussbereichs der Parteien liegt und der nicht schon bei Abschluss des Vertrags vorausgesehen werden konnte oder sollte, jede vernünftige Möglichkeit der Erfüllung zunichte macht.

A.15.2. Solche Umstände können zum Beispiel sein:

  • ausfälle von Internet- oder anderen Telekommunikationseinrichtungen, die außerhalb der Kontrolle von Oxxa.com liegen;

  • (vertragliche) Versäumnisse von Parteien, von denen Oxxa.com bei der Erbringung der Dienstleistungen abhängig ist;

  • fehlerhaftigkeit von Gegenständen, Geräten, Software oder Materialien, die der Vertragspartner Oxxa.com zur Nutzung überlassen hat;

  • nichtverfügbarkeit von Mitarbeitern (aufgrund von Krankheit oder anderweitig);

  • staatliche Maßnahmen.

A.15.3. Wenn eine Situation höherer Gewalt länger als drei Monate andauert, hat jede Partei das Recht, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Was im Rahmen des Vertrages bereits geleistet wurde, wird in diesem Fall anteilig abgerechnet, ohne dass die Parteien einander etwas anderes schulden.

Artikel A.16. Personal

A.16.1. Der Auftragnehmer stellt den Mitarbeitern von Oxxa.com, die in den Geschäftsräumen des Auftragnehmers zum Zwecke der Lieferung von Produkten und/oder Dienstleistungen tätig sind, jede für die Ausführung ihrer Arbeit erforderliche Unterstützung zur Verfügung.

A.16.2. Solange das Verhältnis zwischen dem Auftragnehmer und Oxxa.com besteht, sowie für ein Jahr nach dessen Beendigung, ist es dem Auftragnehmer nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Oxxa.com Mitarbeiter von Oxxa.com zu beschäftigen oder anderweitig direkt oder indirekt für sich arbeiten zu lassen. Unter Mitarbeitern von Oxxa.com sind in diesem Zusammenhang Personen zu verstehen, die bei Oxxa.com oder einem mit Oxxa.com verbundenen Unternehmen beschäftigt sind oder die vor nicht mehr als 6 (sechs) Monaten bei Oxxa.com oder einem mit Oxxa.com verbundenen Unternehmen beschäftigt waren.

Artikel A.17. Vertraulichkeit

A.17.1. Die Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie sich vor, während oder nach der Durchführung des Vertrages gegenseitig zur Verfügung stellen, vertraulich zu behandeln, wenn diese Informationen als vertraulich gekennzeichnet sind oder wenn die empfangende Partei weiß oder vernünftigerweise vermuten sollte, dass die Informationen vertraulich sein sollten. Die Parteien werden diese Verpflichtung auch ihren Mitarbeitern sowie Dritten auferlegen, die von ihnen für die Durchführung der Vereinbarung eingeschaltet werden.

A.17.2. Oxxa.com nimmt keine Kenntnis von Daten, die der Auftragnehmer über die Systeme von Oxxa.com speichert und/oder verbreitet, es sei denn, dies ist für die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erforderlich oder Oxxa.com ist aufgrund einer gesetzlichen Vorschrift oder einer gerichtlichen Anordnung dazu verpflichtet. In einem solchen Fall wird sich Oxxa.com bemühen, den Zugang zu den Daten so weit wie möglich einzuschränken, soweit dies in ihrer Macht steht.

A.17.3. Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit besteht auch nach Beendigung des Vertrages, aus welchem Grund auch immer, und so lange, wie die übermittelnde Partei die Vertraulichkeit der Informationen vernünftigerweise geltend machen kann.

Artikel A.18. Personenbezogene Daten

A.18.1. Wenn Oxxa.com bei der Erbringung der Dienstleistungen personenbezogene Daten verarbeitet, für die der Auftragnehmer der Verantwortliche ist, sind Oxxa.com und der Auftragnehmer in der Eigenschaft als "Auftragsverarbeiter" bzw. "Verantwortlicher" gemäß Artikel 14 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten verpflichtet, Verpflichtungen in Bezug auf die von Oxxa.com durchgeführte Verarbeitung einzugehen, die Garantien in Bezug auf die technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der durchzuführenden Verarbeitung bieten. In Ermangelung eines weiteren, gesondert vereinbarten "Auftragsverarbeitungsvertrags" gelten die Bestimmungen dieses Artikels als die in der Wbp genannten Zusicherungen.

A.18.2. Oxxa.com gewährleistet ein angemessenes Sicherheitsniveau in Anbetracht der Risiken, die sich aus der Art der personenbezogenen Daten und der Verarbeitung ergeben.

A.18.3. Oxxa.com garantiert außerdem, dass alle Personen, die im Auftrag von Oxxa.com handeln, soweit sie Zugang zu personenbezogenen Daten haben, für die der Auftragnehmer verantwortlich ist, diese Daten nur auf Anweisung des Auftragnehmers verarbeiten, vorbehaltlich abweichender gesetzlicher Verpflichtungen.

A.18.4. Der Auftragnehmer gewährleistet, dass er personenbezogene Daten nur in völlig rechtmäßiger Weise in die Systeme von Oxxa.com eingibt oder Oxxa.com anderweitig zur Verfügung stellt und stellt Oxxa.com von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf das Gegenteil gestützt werden.

A.18.5. Wenn der Auftragnehmer im Rahmen einer gesetzlichen Verpflichtung, z.B. nach dem niederländischen Datenschutzgesetz (Wbp), Daten, die in den Systemen von Oxxa.com gespeichert sind, ändern, entfernen oder herausgeben muss, wird Oxxa.com dabei so weit wie möglich helfen. Die Kosten für die damit verbundenen Arbeiten können gesondert in Rechnung gestellt werden.

Artikel A.19. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

A.19.1. Oxxa.com behält sich das Recht vor, die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen und alle dazugehörigen Module zu ändern oder zu ergänzen.

A.19.2. Änderungen gelten auch für bereits abgeschlossene Verträge mit einer Frist von 30 Tagen nach Veröffentlichung der Änderung auf der Website von Oxxa.com, per E-Mail, über das elektronische Ticketsystem oder durch eine andere schriftliche Mitteilung. Änderungen von geringer Bedeutung können jederzeit vorgenommen werden und bedürfen keiner Ankündigung.

A.19.3. Wenn der Auftragnehmer eine Änderung dieser Bedingungen nicht akzeptieren will, kann er den Vertrag bis zu dem Datum, an dem die neuen Bedingungen in Kraft treten, zu diesem Datum oder zu dem Datum des Eingangs der Mitteilung kündigen, wenn dieses nach dem Datum des Inkrafttretens der Änderung liegt.

Artikel A.20. Verhaltensregeln

Wenn ein Webhosting-Angebot die Angabe "unbegrenzt" enthält, bedeutet dies, dass keine Begrenzung (z.B. in Bezug auf Datenverkehr, Speicherplatz, E-Mail-Adressen oder MySQL-Datenbanken) festgelegt wurde, sofern die Nutzung im Rahmen des "Fair Use" erfolgt.

Für das Webhosting bedeutet "Fair Use", dass der Dienst für gewöhnliche Websites genutzt wird und nicht z. B. als Hosting für Webanwendungen, deren Hauptzweck darin besteht, den Benutzern Online-Speicherplatz zur Verfügung zu stellen, oder für eine Webmail-Anwendung. Wenn der Kunde das 10-fache oder mehr als das 10-fache der durchschnittlichen Nutzung pro Kunde hat, fällt die Nutzung nicht unter den Begriff Fair Use.

Oxxa.com ist berechtigt (ohne Vorankündigung), die Nutzung des Dienstes einzuschränken oder auszusetzen und/oder einen gesonderten Tarif für Datenverkehr, Speicherplatz oder E-Mail-Adressen zu berechnen, wenn die Nutzung außerhalb der angemessenen Nutzung liegt.

Artikel A.21. Pflicht zur Meldung von Datenverstößen

A.21.1 Erlangt Oxxa.com Kenntnis von einem unbefugten Zugriff auf oder einem Verlust von personenbezogenen Daten, die der Auftragnehmer über die Dienste verarbeitet (im Folgenden "Datenleck"), benachrichtigt Oxxa.com den Auftragnehmer unverzüglich und unternimmt alle Anstrengungen, um den Schaden oder die Wahrscheinlichkeit eines solchen zu mindern. Sobald Oxxa.com dazu in der Lage ist, informiert es den Auftragnehmer auch über (i) die (angebliche) Ursache des Lecks, (ii) die (noch nicht bekannten und/oder erwarteten) Folgen (iii) und die vorgeschlagene Lösung.

A.21.2 Ist der Auftragnehmer die für die personenbezogenen Daten verantwortliche Partei, so stellt er sicher, dass die betroffene(n) Person(en) und/oder die zuständige(n) Aufsichtsbehörde(n) informiert werden, sofern dies gemäß Artikel 34a des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten erforderlich ist.

Artikel A.22. Schlussbestimmungen Modul Allgemein

A.22.1. Der Vertrag unterliegt dem niederländischen Recht.

A.22.2. Sofern nicht zwingendes Recht etwas anderes vorschreibt, werden alle Streitigkeiten, die sich im Zusammenhang mit dem Vertrag ergeben können, dem zuständigen niederländischen Gericht für den Bezirk vorgelegt, in dem Oxxa.com seinen eingetragenen Sitz hat.

A.22.3. Sollte sich eine Bestimmung des Vertrages als nichtig erweisen, so berührt dies nicht die Gültigkeit des Vertrages als Ganzes. In diesem Fall werden die Parteien (eine) neue Bestimmung(en) zu ihrer Ersetzung annehmen, die, soweit rechtlich möglich, der Absicht des ursprünglichen Vertrags und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Gestalt verleiht.

A.22.4. Die Informationen und Mitteilungen auf der Website Oxxa.com können Programmier- und Tippfehler enthalten. Im Falle von Widersprüchen zwischen der Website und dem Vertrag hat der Vertrag Vorrang.

A.22.5. Die Protokolldateien von Oxxa.com und andere elektronische oder sonstige Aufzeichnungen stellen einen vollständigen Beweis für die Behauptungen von Oxxa.com dar, und die Version jeder von Oxxa.com empfangenen oder gespeicherten elektronischen oder sonstigen Kommunikation gilt als authentisch, vorbehaltlich des Gegenbeweises, der vom Auftragnehmer zu erbringen ist.

A.22.6. Die Parteien sind verpflichtet, sich gegenseitig unverzüglich schriftlich über alle Änderungen des Namens, der Postanschrift, der E-Mail-Adresse, der Telefonnummer und, falls gewünscht, der Bank- oder Girokontonummer zu informieren.

A.22.7. Jede Partei ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der anderen Partei berechtigt, ihre Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen. Eine solche Zustimmung ist jedoch nicht erforderlich im Falle einer Unternehmensübernahme oder des Erwerbs der Mehrheit der Anteile der betreffenden Partei.

Begriffsbestimmungen

In diesem Dokument haben Begriffe, die mit einem großen Anfangsbuchstaben geschrieben sind, die folgenden Bedeutungen:

1. Konto: das Zugriffsrecht auf eine Benutzeroberfläche, die es dem Auftragnehmer ermöglicht, (bestimmte Aspekte) der Dienste zu verwalten und zu konfigurieren, sowie die Konfiguration(en) selbst.

2. Allgemeine Bedingungen: die Bestimmungen des vorliegenden Dokuments.

3. Auftragnehmer: die natürliche oder juristische Person, mit der Oxxa.com einen Vertrag geschlossen hat. Darunter ist auch die Person zu verstehen, die mit Oxxa.com verhandelt oder verhandeln wird, sowie ihr(e) Vertreter, Bevollmächtigter(n), Abtretungsempfänger und Erben.

4. Dienstleistungen sind die von Oxxa.com zu Gunsten des Vertragspartners zu erbringenden Dienstleistungen, wie z.B.:

  • Hosting-Dienstleistungen, einschließlich:

    • Shared Server Hosting: die Bereitstellung eines Computers und der dazugehörigen Software über das Internet, die von mehreren Vertragspartnern gemeinsam genutzt werden und mit denen Websites im Internet veröffentlicht werden (können).

    • Dedicated Server Hosting: die Bereitstellung eines oder mehrerer Computer ausschließlich für den Auftragnehmer über das Internet, die der Auftragnehmer betreiben und über das Internet nutzen kann, um Dritten über das Internet Websites oder andere Softwareanwendungen zur Verfügung zu stellen.

    • Maßgeschneiderte Hosting-Lösungen wie z.B. Cluttered Hosting.

  • Domain-Namen-Registrierung: die Registrierung eines oder mehrerer Domain-Namen zugunsten des Vertragspartners bei einem Register.

  • Hosted Exchange: Bereitstellung der Softwareanwendung Microsoft Exchange für die Vertragspartei über das Internet.

  • Reseller-Services: Bereitstellung der Möglichkeit für den Vertragspartner, Oxxa.com-Services gegen eine Gebühr an Dritte weiterzuverkaufen. Der Begriff kann sich auch auf Leistungen beziehen, die dem Vertragspartner zum Wiederverkauf zur Verfügung gestellt werden (wie z.B. Hosting-Leistungen).

  • Online-Backup: die Bereitstellung von Speicherplatz über das Internet, auf dem der Auftragnehmer Kopien seiner eigenen Daten ablegen kann, sowie eine Softwareanwendung, die dies ermöglicht und absichert.

  • SSL-Dienste: die Bereitstellung von SSL-Zertifikaten und gegebenenfalls die Installation von SSL auf den für Hosting-Dienste genutzten Servern.

  • Colocated Hosting: die Bereitstellung des Rechts und der Möglichkeit für den Vertragspartner, seine(n) eigenen Server in einem Rechenzentrum zu platzieren und an die dortigen Einrichtungen (Strom und Internet) anzuschließen.

  • Andere Dienstleistungen, wie im Angebot von Oxxa.com beschrieben.

5. Leistungsbeschreibung ist das Dokument oder die Webseite, in dem/der die jeweiligen Leistungen beschrieben sind.

6. Domainnamenvertrag: der Vertrag, gemäß dem Oxxa.com einen oder mehrere Domainnamen im Namen des Auftragnehmers gegen Entgelt registriert.

7. Ausfallzeit: der Zeitraum, in dem eine über das Internet oder ein anderes IKT-Netz erbrachte Dienstleistung - wie z.B. das Hosting - so weit wie möglich kontinuierlich unterbrochen oder ausgesetzt ist.

8. Dauervertrag: Vertrag, in dem sich eine oder mehrere Parteien verpflichten, Dienstleistungen kontinuierlich oder wiederholt über einen bestimmten Zeitraum zu erbringen (z. B. ein 12-monatiger Hosting-Vertrag).

9. Nutzer: der (End-)Nutzer, der die von Oxxa.com bereitgestellte Dienstleistung zugunsten der Vertragspartei nutzt.

10. Hostingvertrag: der Vertrag, in dessen Rahmen Oxxa.com dem Vertragspartner eine oder mehrere Hostingleistungen gegen Entgelt zur Verfügung stellt.

11. Oxxa.com: das Unternehmen The Registrar Company B.V., mit Sitz in Boyleweg 10, 3208 KA Spijkenisse und eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 24368127.

12. Oxxa.com Website: die Website von Oxxa.com, erreichbar über die Domain www.oxxa.com.

13. Materialien: Alle Websites, (Web-)Anwendungen, Hausstile, Logos, Prospekte, Broschüren, Handzettel, Beschriftungen, Anzeigen, Marketing- und/oder Kommunikationspläne, Konzepte, Bilder, Texte, Skizzen, Dokumentationen, Ratschläge, Berichte und andere Produkte des Geistes, die sich auf die Dienstleistungen beziehen, sowie das vorbereitende Material dazu und die Datenträger, auf denen sich die Materialien befinden.

14. Zusätzliche Arbeiten: die Erbringung von mehr oder umfangreicheren Dienstleistungen als im Vertrag vereinbart, entweder auf Wunsch der Vertragspartei oder aufgrund von Umständen, die bei der Abgabe des Angebots und/oder beim Abschluss des Vertrags nicht bekannt waren oder hätten bekannt sein müssen.

15. Vertrag: jeder Vertrag zwischen Oxxa.com und dem Auftragnehmer, der sich aus einem Angebot oder einer Offerte von Oxxa.com und der gültigen Annahme durch den Auftragnehmer ergibt.

16. Registrierstelle: eine bei der Registrierungsstelle registrierte Oxxa.com, die berechtigt ist, im Namen von Kunden Domainnamen bei der Registrierungsstelle zu registrieren.

17. Register: eine Einrichtung, die befugt ist, Domänennamen für eine bestimmte Domäne oberster Stufe (TLD) zu vergeben, wie z. B. die Stichting Internet Domeinregistratie Nederland (SIDN) für die TLD ".nl".

18. Wiederverkäufervertrag: der Vertrag, nach dem der Auftragnehmer die Dienstleistungen von Oxxa.com gegen Bezahlung an Dritte weiterverkaufen kann.

19. Schriftlich: Für die Zwecke dieser Bedingungen umfasst der Begriff "schriftlich" auch E-Mails und Faxe, sofern die Identität des Absenders und die Integrität der Nachricht hinreichend sichergestellt sind.

20. Service Level Agreement, SLA: Vereinbarung zwischen Oxxa.com und dem Auftragnehmer, in der Standards für die zu erbringenden Leistungen festgelegt werden, die so konkret und messbar wie möglich sind.

21. Token: ein Berechtigungscode, der aus einer zufälligen Zeichenfolge besteht, die mit einem Domainnamen aufgezeichnet wird und zur Validierung eines Transfers eines (.nl) Domainnamens verwendet wird.

22. Uptime: der Zeitraum, in dem eine über das Internet oder ein anderes IKT-Netz möglichst kontinuierlich erbrachte Dienstleistung - wie z. B. Hosting - nicht unterbrochen oder ausgesetzt wird.

23. Whois: das Register des Registers, das Informationen über vergebene Domänennamen enthält. Die Informationen umfassen z. B. Status, Inhaber, Verwaltungskontakt, Registrierstelle, technischer Kontakt, Domänennamenserver, Datum der Registrierung und die Institution, von der die Verwaltung durchgeführt wurde (z. B. das niederländische Register SIDN oder eine andere).

Modul B. Hosting-Dienste

Artikel B.1. Geltungsbereich

B.1.1. Dieses Modul gilt für Shared Server Hosting und Dedicated Server Hosting. Dieses Modul gilt auch für massgeschneiderte Hosting-Lösungen, jedoch nur, wenn und soweit der massgeschneiderte Hosting-Vertrag nicht davon abweicht.

Artikel B.2. Hosting-Vereinbarung

B.2.1. Ein Standard-Hostingvertrag kommt zustande, (1) wenn der Vertragspartner den dafür vorgesehenen elektronischen Bestellvorgang auf der Website von Oxxa.com vollständig abgeschlossen und den Button "Bestellung abschließen" oder zumindest einen gleichlautenden Button betätigt hat, oder (2) wenn ein - in der Regel automatisch auf Basis eines Ausfüllformulars generierter - Papiervertrag vom Vertragspartner unterschrieben bei Oxxa.com eingeht.

B.2.2. Ein individueller Hosting-Vertrag wird auf die in Artikel A.3 beschriebene Weise abgeschlossen.

B.2.3. Der Hosting-Vertrag besteht aus dem Allgemeinen Modul und diesem Modul Hosting-Leistungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung auf der Oxxa.com-Website (Standard) bzw. dem schriftlichen Angebot/Vertrag (kundenspezifisch), in dem die Hosting-Leistungen näher beschrieben sind. Sofern ein SLA vereinbart wurde, ist dieses ebenfalls Bestandteil des Hostingvertrages.

B.2.4. Nach Abschluss des Standard-Hosting-Vertrages sendet Oxxa.com dem Auftragnehmer eine Bestätigung per E-Mail zu, die die entsprechende Leistungsbeschreibung und (einen direkten Link zu) diesen geltenden AGBs zum Nachlesen enthält.

B.2.5. Wenn in diesem Modul weiter auf "den Vertrag" Bezug genommen wird, ist damit immer der Hosting-Vertrag gemeint, und "die Services" sind die Hosting-Services, sofern nicht anders angegeben.

Artikel B.3. Reihenfolge der Dokumente

B.3.1. Wenn ein SLA vereinbart wird, ist das SLA Teil des Hostingvertrags zwischen dem Auftragnehmer und Oxxa.com. Im Falle von Konflikten zwischen den verschiedenen Dokumenten, aus denen sich der gesamte Hosting-Vertrag zusammensetzt, gilt die folgende Rangfolge:

  • das geltende und unterzeichnete Bestellformular oder der individuelle Vertrag;

  • die Allgemeinen Geschäftsbedingungen;

  • das SLA, und

  • die Leistungsbeschreibung

B.3.2. Bei der Anwendung dieser Rangfolge ist zu bedenken, dass das SLA häufig eine spezifische Ausarbeitung dessen ist, was in den anderen Dokumenten festgelegt ist. Ein Konflikt ist daher nicht sofort anzunehmen, sondern nur dann, wenn der Text des SLA nicht vernünftig im Einklang mit den höherrangigen Bestimmungen ausgelegt werden kann. In diesem Fall werden die widersprüchlichen Teile des SLA als nichtig betrachtet und Artikel A.20.3 findet Anwendung.

Artikel B.4. Verhaltensregeln

B.4.1. Bei der Nutzung der Dienste ist es dem Auftragnehmer untersagt, Materialien zu veröffentlichen, die:

  • verleumderisch, diffamierend, beleidigend, rassistisch, diskriminierend oder hasserfüllt sind,

  • kinderpornographie oder Bestialität beinhalten,

  • die Rechte Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urheberrechte, Markenrechte oder Bildrechte,

  • die Privatsphäre Dritter verletzen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf die Verbreitung personenbezogener Daten Dritter ohne Genehmigung oder Notwendigkeit oder die wiederholte Belästigung Dritter mit unaufgeforderten Mitteilungen,

  • hyperlinks, Torrents oder ähnliche Informationen enthalten, von denen die Vertragspartei weiß oder wissen sollte, dass sie auf Material verweisen, das die Rechte Dritter verletzt,

  • unaufgeforderte kommerzielle, wohltätige oder ideelle Mitteilungen (Spam) enthalten, oder

  • bösartige Inhalte wie Viren oder Spyware enthalten,

  • (anderweitig) das niederländische Recht oder die Rechte von Oxxa.com oder die Rechte Dritter verletzen.

B.4.2. Abgesehen von den oben genannten spezifischen Verhaltensregeln ist es dem Auftragnehmer generell untersagt, die Dienste in einer Weise zu nutzen, die die Rechte Dritter und/oder von Oxxa.com verletzt.

B.4.3. Der Auftragnehmer hat es zu unterlassen, andere Auftragnehmer oder Internetnutzer zu behindern oder Schäden an der Hard- und/oder Software von Oxxa.com zu verursachen. Im Falle des Shared Server Hosting bedeutet dies, dass der Auftragnehmer keine Aufgaben/Prozesse durchführen darf, die eine außergewöhnliche Belastung der Computersysteme von Oxxa.com verursachen. Beim Dedicated Server Hosting steht es dem Auftragnehmer frei, das System so zu belasten, wie er es wünscht und für richtig hält.

B.4.4. Es wird erwartet, dass der Auftragnehmer seine Kontakt- und Rechnungsdaten über den Account oder ein anderes von Oxxa.com vorgegebenes Verfahren auf dem neuesten Stand hält. Alle nachteiligen oder schädlichen Folgen, die sich daraus ergeben, dass diese Daten nicht auf dem neuesten Stand gehalten werden, gehen vollständig zu Lasten des Vertragsnehmers.

B.4.5. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer seine Nutzung der Hosting-Leistungen selbst sichert, soweit dies im Rahmen der Nutzung der Hosting-Leistungen durch den Auftragnehmer erforderlich ist. Nutzt der Auftragnehmer die Hosting Services beispielsweise zum Betreiben eines Webshops, sollte der Auftragnehmer eigene Maßnahmen (wie z.B. SSL-Sicherheit) ergreifen, damit Bankdaten und andere personenbezogene Daten von Besuchern des Webshops sicher sind. Einige dieser Maßnahmen, wie z.B. SSL-Sicherheit, können über Oxxa.com erworben werden, aber die Vertragspartei bleibt immer dafür verantwortlich, einen entsprechenden Vertrag abzuschließen.

B.4.6. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, die von ihm installierte Software selbst sicher und auf dem neuesten Stand zu halten. Bei Verletzung dieser Verpflichtung ist der Auftragnehmer verpflichtet, Oxxa.com den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, einschließlich der Kosten (nach Stundensatz), die Oxxa.com durch Maßnahmen zur Schadensabwehr entstehen.

Artikel B.5. Maßnahmen

B.5.1. Erhält Oxxa.com den Verdacht, dass gegen die Verhaltensregeln gemäß Artikel B.4 verstoßen wird, ist Oxxa.com berechtigt, alle angemessenen Maßnahmen zu ergreifen, um festzustellen, ob der Verdacht zutrifft, und gegebenenfalls den Verstoß zu beenden. Oxxa.com unterrichtet den Auftragnehmer so schnell wie möglich und beteiligt ihn nach Möglichkeit an den zu treffenden Maßnahmen.

B.5.2. Teilt ein Dritter Oxxa.com mit, dass der Auftragnehmer gegen die Verhaltensregeln verstößt, gleich in welcher Weise, so informiert Oxxa.com vor der Ergreifung solcher Maßnahmen den Auftragnehmer so schnell wie möglich und fordert ihn auf, den Verstoß innerhalb einer angemessenen Frist abzustellen oder dem Dritten eine begründete Erklärung zu übermitteln, warum kein Verstoß vorliegt. Kommt die Vertragspartei dem nicht innerhalb einer angemessenen Frist nach, ist Oxxa.com berechtigt, die im vorstehenden Absatz genannten Maßnahmen zu ergreifen. Ungeachtet des Vorstehenden ist der Auftragnehmer berechtigt, Maßnahmen zu ergreifen, bevor er den Auftragnehmer informiert hat, wenn im Voraus vernünftigerweise davon ausgegangen werden kann, dass die zu treffenden Maßnahmen gerechtfertigt sind und nicht über das Notwendige hinausgehen.

B.5.3. Oxxa.com ist berechtigt, Name, Anschrift und sonstige identifizierende Daten des Auftragnehmers an einen Dritten mit einem solchen Rechtsanspruch herauszugeben, sofern die Richtigkeit des Anspruchs hinreichend plausibel ist. Darüber hinaus ist Oxxa.com berechtigt, festgestellte Straftaten zur Anzeige zu bringen.

B.5.4. Oxxa.com ist in keinem Fall verpflichtet, Schäden zu ersetzen, die sich aus den in diesem Artikel genannten Maßnahmen ergeben.

Artikel B.6. Haftung des Auftragnehmers

B.6.1. Neben den gesetzlichen Verpflichtungen gehen Schäden, die durch (technisches) Unvermögen des Vertragspartners oder durch eine Unterlassung des Vertragspartners gemäß den vorstehenden Punkten verursacht werden, zu Lasten des Vertragspartners.

Artikel B.7. Lizenz

B.7.1. Der Vertragspartner erteilt Oxxa.com hiermit eine Lizenz für die Verteilung, Speicherung, Übertragung oder Vervielfältigung aller vom Vertragspartner an die Systeme von Oxxa.com gelieferten Materialien auf jede von Oxxa.com für angemessen erachtete Weise, jedoch nur insoweit, als dies für die Erfüllung des Vertrags durch Oxxa.com angemessenerweise erforderlich ist.

Artikel B.8. Datenschutz, Vertraulichkeit und Sicherheit

B.8.1. Vorbehaltlich etwaiger Maßnahmen gemäß Artikel B.5 () nimmt Oxxa.com keine Kenntnis vom Inhalt und der Art der Materialien, die vom Auftragnehmer unter Nutzung der Hosting-Dienste offengelegt oder verarbeitet werden, zumindest nicht aktiv.

B.8.2. Wenn und soweit die Kommunikation zwischen den für die Hosting-Leistungen genutzten Computersystemen von Oxxa.com und (Systemen von) Dritten vernünftigerweise als vertraulich auszulegen ist, wird Oxxa.com diese Vertraulichkeit respektieren. Im Falle des E-Mail-Hostings ist der Inhalt von E-Mail-Nachrichten stets als vertraulich zu betrachten.

B.8.3. Oxxa.com verwendet aktuelle Sicherheitsmethoden, die in der Branche als angemessen gelten, um das Risiko des unbefugten Zugriffs, des Diebstahls, des Missbrauchs und des Verlusts der Systeme und der darauf gespeicherten Daten zu minimieren.

Artikel B.9. Datensicherung

B.9.1. Oxxa.com erstellt standardmäßig Sicherungskopien seiner Systeme, einschließlich der darauf gespeicherten Daten des Auftragnehmers, um Schäden im Falle von Katastrophen zu verhindern und/oder zu begrenzen. Die Anfertigung von Sicherungskopien und deren Nutzung ist keine Garantie dafür, dass die Daten des Auftragnehmers auch nach Katastrophen immer verfügbar sind.

B.9.2. Wenn von einem "Backup" die Rede ist, bezieht sich dies grundsätzlich auf den gesamten zu einem bestimmten Zeitpunkt vorhandenen Datenbestand und nicht auf einzelne Dateien. So kann zum Beispiel ein ganzes Postfach in dem Zustand, in dem es sich zum Zeitpunkt der Sicherung befand, auf dem Server wiederhergestellt werden, aber einzelne E-Mails werden von Oxxa.com normalerweise nicht aus den Sicherungen abgerufen. Welche Daten genau in den Backups enthalten sind und welche nicht, hängt von der Art des Hosting-Services und dem jeweiligen SLA ab.

B.9.3. Alle Dateien des Auftragnehmers, einschließlich der erstellten Backups, können nach Beendigung des Vertrages jederzeit vernichtet werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftragnehmers, seine eigenen Daten rechtzeitig über den ftp/E-Mail-Server zu sichern. Nach Beendigung der Vereinbarung ist dies nicht mehr möglich.

Artikel B.10. Entschädigung

B.10.1. Der Auftragnehmer stellt Oxxa.com von allen rechtlichen Ansprüchen frei, die mit der Nutzung der Dienste, der vom Auftragnehmer gespeicherten Daten, der veröffentlichten Website(s) und dergleichen durch den Auftragnehmer zusammenhängen.

Artikel B.11. Verfügbarkeit der Dienstleistungen und Systeme

B.11.1. Soweit die Leistungen (teilweise) über Systeme und/oder Netzwerke von Oxxa.com erbracht werden, wird Oxxa.com sich bemühen, dass dabei so wenig Ausfallzeiten wie möglich entstehen.

B.11.2. Oxxa.com übernimmt keine Garantie für die genaue Höhe der Uptime, es sei denn, im Angebot oder in einem anwendbaren SLA ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. Soweit ein anwendbares SLA nichts anderes vorsieht, gelten für die Verfügbarkeit die Bestimmungen dieses Artikels.

B.11.3. Oxxa.com bemüht sich sicherzustellen, dass der Auftragnehmer die Netzwerke nutzen kann, die direkt oder indirekt mit dem Netzwerk von Oxxa.com verbunden sind. Oxxa.com kann jedoch nicht garantieren, dass diese Netze zu jeder Zeit verfügbar sein werden. Die Nutzung von Netzen Dritter kann gesetzlichen und vertraglichen Bedingungen unterliegen. Oxxa.com wird sich bemühen, den Vertragspartner über alle Bedingungen zu informieren, die nicht von Oxxa.com selbst festgelegt werden, aber für den Vertragspartner wichtig sind.

B.11.4. Besteht nach Ansicht von Oxxa.com eine Gefahr für das Funktionieren der Computersysteme oder des Netzwerks von Oxxa.com oder Dritten und/oder für die Erbringung von Dienstleistungen über ein Netzwerk, insbesondere durch übermäßigen Versand von E-Mails oder anderen Daten, schlecht gesicherte Systeme oder Aktivitäten von Viren, Trojanern und ähnlicher Software, ist Oxxa.com berechtigt, alle Maßnahmen zu ergreifen, die sie vernünftigerweise für erforderlich hält, um diese Gefahr abzuwenden oder zu verhindern, einschließlich Maßnahmen, die zu Ausfallzeiten führen können, unbeschadet des Artikels B.11.1.

B.11.5. Oxxa.com hat das Recht, die Dienste oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb zu nehmen, um sie zu warten, zu ändern oder zu verbessern. Oxxa.com wird sich bemühen, diese Außerbetriebsetzung möglichst außerhalb der Geschäftszeiten oder anderer im Vertrag festgelegter Zeiten stattfinden zu lassen und wird sich bemühen, den Vertragspartner rechtzeitig über eine geplante Außerbetriebsetzung zu informieren. Oxxa.com ist jedoch in keinem Fall zum Ersatz von Schäden verpflichtet, die im Zusammenhang mit einer solchen Außerbetriebnahme entstehen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart, z.B. in einem SLA.

B.11.6. Oxxa.com hat das Recht, die Dienstleistungen oder Teile davon von Zeit zu Zeit zu ändern, um die Funktionalität zu verbessern und Fehler zu beheben. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Änderung der Funktionalität, wird sich Oxxa.com bemühen, den Vertragspartner entsprechend zu informieren. Im Falle von Änderungen, die mehrere Vertragsparteien betreffen, ist es nicht möglich, auf eine bestimmte Änderung nur für eine Vertragspartei zu verzichten. Oxxa.com ist nicht verpflichtet, Ersatz für Schäden zu leisten, die durch eine solche Anpassung entstehen.

Artikel B.12. Speicherung und Datenbegrenzung

B.12.1. Oxxa.com kann eine Obergrenze für die Menge an Speicherplatz oder Datenverkehr pro Monat festlegen, die der Vertragspartner im Rahmen der Dienstleistungen tatsächlich nutzen darf oder kann. Der Vertragspartner darf die Grenzen nicht überschreiten, es sei denn, die Leistungsbeschreibung regelt ausdrücklich die Folgen.

B.12.2. Überschreitet der Vertragspartner dennoch die geltenden Grenzen, so kann Oxxa.com mangels einer Regelung in der Leistungsbeschreibung und nach Zusendung mindestens einer Warnmeldung an den Vertragspartner bezüglich der Überschreitung dem Vertragspartner nachträglich einen zusätzlichen Betrag pro überschrittener Dateneinheit (z.B. MB oder GB) gemäß den geltenden Beträgen in der Preisliste in Rechnung stellen. In Ermangelung eines anwendbaren Betrages ist Oxxa.com berechtigt, ad hoc einen angemessenen und verhältnismäßigen Betrag festzulegen, der mit den anderen Preisen von Oxxa.com übereinstimmt und nicht unverhältnismäßig auf dem Markt ist.

B.12.3. In einem in D.6.2 genannten Fall kann Oxxa.com auch beschließen, den Vertrag in ein Paket mit höheren Obergrenzen umzuwandeln, sofern dies für die Vertragspartei vorteilhafter ist als der Preis pro Dateneinheit. Der geänderte Vertrag gilt dann ab dem ersten Tag des Monats, in dem die Überschreitung eingetreten ist, bis zum Enddatum des ursprünglichen Vertrags. Die in Abschnitt A.2.1 erwähnte stillschweigende Verlängerung gilt auch für das neue Paket.

B.12.4. Es besteht keine Haftung für die Folgen der Unfähigkeit, Daten zu senden, zu empfangen, zu speichern oder zu ändern, wenn ein vereinbartes Limit für Speicherplatz oder Datenverkehr überschritten wurde.

Modul C. Registrierung von Domänennamen

Artikel C.1. Geltungsbereich

C.1.1. Dieses Modul gilt für die Dienstleistung der Registrierung von Domänennamen, d. h. die Registrierung eines oder mehrerer Domänennamen im Namen des Auftragnehmers bei einem Register (wie SIDN).

Klausel C.2. Vertrag über Domänennamen

C.2.1. Der Domainnamenvertrag kommt zustande, (1) wenn der Vertragspartner den entsprechenden elektronischen Bestellvorgang auf der Oxxa.com-Website vollständig abgeschlossen und den Button "Bestellung abschließen" oder zumindest einen Button mit gleichem Wortlaut betätigt hat, oder (2) wenn ein - in der Regel automatisch auf Basis eines Formulars generierter - Papiervertrag unterschrieben zurückgegeben wird.

C.2.2. Ein individueller Domänennamenvertrag wird auf die in Artikel A.3. beschriebene Weise geschlossen.

C.2.3. Der Domainnamenvertrag besteht aus dem allgemeinen Modul und diesem Modul zur Domainnamenregistrierung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Leistungsbeschreibung auf der Website Oxxa.com.

C.2.4. Nach Abschluss des Domainnamenvertrages sendet Oxxa.com dem Vertragspartner eine Bestätigung per E-Mail zu, die die entsprechende Leistungsbeschreibung und (einen direkten Link zu) diesen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Referenz enthält.

C.2.5. Wenn in diesem Modul auf "den Vertrag" Bezug genommen wird, ist damit immer der Domainnamenvertrag gemeint, sofern nicht anders angegeben.

Klausel C.3. Mediation; keine Garantie

C.3.1. Die Beantragung, Zuteilung und mögliche Nutzung eines Bereichsnamens und/oder einer IP-Adresse hängen von den geltenden Regeln und Verfahren der jeweiligen Register, einschließlich des SIDN, ab und unterliegen diesen. Über die Zuteilung eines Domainnamens und/oder einer IP-Adresse entscheidet die zuständige Behörde. Oxxa.com nimmt bei der Beantragung nur eine Vermittlerrolle ein und gibt keine Garantie, dass einem Antrag stattgegeben wird.

C.3.2. Eine Rechnung über Registrierungsgebühren ist keine Bestätigung der Registrierung. Der Vertragspartner kann die Tatsache der Registrierung aus der Mitteilung von Oxxa.com entnehmen, dass der beantragte Domainname registriert wurde.

C.3.3. Oxxa.com haftet nicht dafür, dass die Vertragspartei ihren Domainnamen nicht erhält, wenn sich herausstellt, dass ein Dritter ihn bereits erhalten hat, bevor Oxxa.com den Antrag an das Register weiterleiten konnte, es sei denn, Oxxa.com hat vorsätzlich oder absichtlich fahrlässig gehandelt.

Artikel C.4. Bedingungen für die Eintragung

C.4.1. Der Vertragspartner muss die von den Registern festgelegten Regeln für die Beantragung, Übertragung oder Verwendung eines Domänennamens einhalten und darf den Domänennamen nicht verwenden, um gegen niederländisches Recht oder gegen die in Artikel B.4. genannten Verhaltensregeln zu verstoßen.

C.4.2. Die Bedingungen für die Registrierungsstellen, bei denen Oxxa.com Domainnamen für den Auftragnehmer registrieren kann, können unter http://www.oxxa.com/voorwaardenregistry eingesehen werden. Es wird davon ausgegangen, dass der Auftragnehmer die neueste Version dieser Bedingungen zur Kenntnis genommen hat und sie jederzeit einhält.

C.4.3. Mit der Registrierung wird nicht aktiv überprüft, ob der Auftragnehmer die geltenden Bedingungen des Registers erfüllt. Die Tatsache, dass eine Registrierung stattgefunden hat, stellt keinen Beweis oder auch nur einen Hinweis darauf dar, dass die Registrierung nicht gegen die geltenden Bedingungen verstoßen hat.

C.4.4. Der Auftragnehmer hält Oxxa.com schadlos für alle Schäden, die im Zusammenhang mit der Registrierung (und Nutzung) eines Domainnamens im Namen des Auftragnehmers oder durch den Auftragnehmer unter Verstoß gegen die dafür geltenden Bedingungen entstehen.

Artikel C.5. Zahlungsbedingungen

C.5.1. Jeder Domänenname ist für die im Vertrag angegebene (Mindest-)Laufzeit vollständig im Voraus zu bezahlen.

C.5.2. Wenn Oxxa.com seiner Pflicht zur Registrierung des/der vereinbarten Domain-Namens/Domain-Namen beim Register nachgekommen ist, kann die Vertragspartei in keinem Fall eine Rückerstattung des für die Registrierung im Voraus gezahlten Betrags verlangen, auch dann nicht, wenn die Vertragspartei den Vertrag, aus welchem Grund auch immer, vorzeitig gekündigt oder aufgelöst hat, und auch dann nicht, wenn Oxxa.com den Domain-Namen infolge einer Maßnahme gemäß Artikel C.6 () selbst erhalten oder gekündigt hat.

C.5.3. Oxxa.com benachrichtigt die Vertragspartei, wenn die Zahlung für die Verlängerung der Registrierung erforderlich ist oder wird und nicht per Lastschriftverfahren erfolgen konnte. Wenn die Vorauszahlung nicht rechtzeitig erfolgt, ist Oxxa.com nicht verpflichtet, die Registrierung zu verlängern.

Artikel C.6. Maßnahmen

C.6.1. Oxxa.com ist berechtigt, alle Domainnamen, die sie für den Auftragnehmer registriert hat, unzugänglich oder unbrauchbar zu machen oder in ihrem eigenen Namen zu platzieren (oder platzieren zu lassen), wenn der Auftragnehmer nachweislich gegen den Vertrag verstößt - dies bezieht sich nicht nur auf den Domainnamenvertrag, sondern auf alle Arten von Verträgen -, jedoch nur für die Dauer des Verstoßes des Auftragnehmers und erst nach Ablauf einer in einer schriftlichen Inverzugsetzung gesetzten angemessenen Frist. Für die Wiederherstellung der Zugänglichkeit der Domänennamen nach einer solchen Aussetzung können maximal 100 € pro Domänenname in Rechnung gestellt werden.

C.6.2. Hat die Vertragspartei gegen Artikel C.4 () verstoßen, so hat die Vertragspartei kein Recht auf den Domänennamen, und er kann der Vertragspartei jederzeit entzogen werden.

Artikel C.7. Verstecken von (persönlichen) Daten vor Whois

C.7.1. Unter besonderen Umständen und auf Antrag von Oxxa.com zugunsten der Vertragspartei kann das (niederländische) Register (SIDN) bestimmte Daten vor Whois verbergen. Wenn die Vertragspartei von dieser Möglichkeit Gebrauch machen möchte, muss sie einen Antrag an Oxxa.com stellen. Oxxa.com leitet diesen Antrag dann an das Register weiter.

C.7.2. Bei Minderjährigen, Konkursverwaltern oder Betreuern muss der gesetzliche Vertreter den Antrag unterschreiben.

C.7.3. Auch ein Antrag auf Einsichtnahme (Inspektion), Berichtigung, Hinzufügung oder Löschung personenbezogener Daten der Vertragspartei durch das Register kann von der Vertragspartei bei Oxxa.com eingereicht werden, die dafür sorgt, dass der Antrag an das Register weitergeleitet wird.

Artikel C.8. Eintragung im Namen von Oxxa.com

C.8.1. Oxxa.com kann auf Antrag der Vertragspartei einen Domainnamen auch auf den Namen von Oxxa.com registrieren, jedoch nur, wenn die Vertragspartei dies beantragt und Oxxa.com vor der Registrierung zunächst die Folgen der Registrierung des Domainnamens auf den Namen von Oxxa.com erläutert.

C.8.2. Wenn Oxxa.com einen Domainnamen auf seinen eigenen Namen zugunsten des Vertragspartners registriert hat, kooperiert Oxxa.com mit allen Anträgen des Vertragspartners auf Umzug, Übertragung oder Kündigung dieses Domainnamens.

Modul D. Wiederverkauf

Artikel D.1. Umfang

D.1.1. Dieses Modul gilt für Reseller-Services, d.h. das Angebot an den Vertragspartner, Oxxa.com-Services gegen Entgelt an Dritte weiterzuverkaufen. Als Reseller-Services gelten auch die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Services (wie z.B. Hosting-Services oder Domain-Namen-Registrierung), die weiterverkauft werden sollen.

Klausel D.2. Wiederverkäufer-Vereinbarung

D.2.1. Ein Standard-Wiederverkäufervertrag kommt zustande, (1) wenn der Vertragspartner den vorgesehenen elektronischen Bestellvorgang auf der Oxxa.com-Website vollständig abgeschlossen und den Button "Bestellung abschließen" oder zumindest einen Button mit gleichem Wortlaut betätigt hat oder (2) wenn ein Papiervertrag - der in der Regel automatisch auf Basis eines ausgefüllten Formulars erstellt wird - unterschrieben zurückgegeben wird.

D.2.2. Ein individueller Wiederverkäufervertrag wird in der in Abschnitt A.3 beschriebenen Weise abgeschlossen.

D.2.3. Der Wiederverkäufervertrag besteht aus dem Allgemeinen Modul und diesem Wiederverkäufermodul der Allgemeinen Bedingungen sowie der Leistungsbeschreibung auf der Oxxa.com-Website (Standard) oder dem schriftlichen Angebot/Vertrag (kundenspezifisch), in dem die Leistungen näher beschrieben werden. Falls ein SLA vereinbart wurde, ist dieses ebenfalls Bestandteil des Reseller-Vertrags.

D.2.4. Nach Abschluss des Standard-Wiederverkäufervertrags sendet Oxxa.com dem Auftragnehmer eine Bestätigung per E-Mail, die die entsprechende Leistungsbeschreibung und (einen direkten Link zu) diesen geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen als Referenz enthält.

D.2.5. Wenn in diesem Modul auf "den Vertrag" Bezug genommen wird, ist damit immer der Reseller-Vertrag gemeint, und "die Services" sind die Reseller-Services, sofern nicht anders angegeben.

D.2.6. Der Auftragnehmer wird im weiteren Verlauf dieses Moduls als "Wiederverkäufer" bezeichnet.

Artikel D.3. Keine Vertretung

D.3.1. Der Reseller-Vertrag stellt keinen Geschäftsbesorgungsvertrag dar. Der Wiederverkäufer schließt auf eigene Rechnung und eigenes Risiko Verträge mit Dienstleistungskunden ab und es besteht kein Vertragsverhältnis zwischen Oxxa.com und den Kunden des Wiederverkäufers.

Klausel D.4. Weißes Etikett

D.4.1. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde, ist ein Reseller-Vertrag immer "White Label", was bedeutet, dass die Kunden des Resellers nicht wissen dürfen, dass die Leistungen tatsächlich von Oxxa.com erbracht werden.

D.4.2. Im Falle eines White-Label-Reseller-Vertrages darf keine der Vertragsparteien Maßnahmen ergreifen, die dazu führen können, dass Kunden des Resellers von der Existenz oder dem Umfang des Reseller-Vertrages Kenntnis erlangen, es sei denn, die andere Partei hat ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

Artikel D.5. Der Wiederverkäufer ist für seine Kunden verantwortlich

D.5.1. Die Bereitstellung der von Oxxa.com bereitgestellten Dienste durch den Reseller an Dritte erfolgt unter voller Verantwortung und ausschließlich auf Kosten des Resellers. Der Reseller ist daher für die Kommunikation und die (vertragliche) Beziehung zu seinen Kunden verantwortlich, was auch die Betreuung der vorgenannten Kunden einschließt. Der Wiederverkäufer stellt sicher, dass seine Kunden Oxxa.com nicht im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags zwischen ihnen und dem Wiederverkäufer kontaktieren werden.

D.5.2. Der Reseller ist verpflichtet, die Verhaltensregeln für Hosting-Services in Abschnitt B.4 und die Bedingungen für die Domainregistrierung in Abschnitt C.4 in die Bedingungen zu übernehmen, die der Auftragnehmer für diese Dienstleistungen gegenüber seinen Kunden verwendet.

D.5.3. Der Wiederverkäufer stellt Oxxa.com von allen Ansprüchen Dritter (einschließlich der Kunden des Wiederverkäufers) im Zusammenhang mit den vom Wiederverkäufer erbrachten Leistungen frei.

D.5.4. Der Reseller garantiert gegenüber Oxxa.com, dass die im Vertrag vereinbarten Nutzungsgrenzen (z.B. für Speicherplatz und Datenverkehr) von seinen (gemeinsamen) Kunden nicht überschritten werden. Bei Überschreitung der vereinbarten Limits wird Oxxa.com dem Reseller die entsprechenden zusätzlichen Gebühren (Pönalen) in Rechnung stellen. Dies berührt nicht die sonstigen Befugnisse von Oxxa.com in Bezug auf die Überschreitung, wie sie u.a. in Artikel B.12 () erwähnt sind.

Artikel D.6. Persönliche Daten

D.6.1. Der Reseller garantiert, dass alle Voraussetzungen für die rechtmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten, die (i) von ihm und/oder seinen Kunden oder Dritten in die vom Reseller oder seinen Kunden betriebene(n) Website(s) eingegeben oder verarbeitet werden oder (ii) anderweitig von Oxxa.com zu Gunsten des Resellers und/oder seiner Kunden gehostet oder verarbeitet werden, erfüllt sind.

D.6.2. Unbeschadet der in Artikel D.4. genannten Vertraulichkeitsverpflichtungen ist der Reseller für die korrekte Einhaltung des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten (Wbp) und die Wahrung der Privatsphäre seiner Kunden verantwortlich.

D.6.3. Es wird davon ausgegangen, dass der Reseller (im Zusammenhang mit dem Wbp) in seinen Geschäftsbedingungen und/oder seiner Datenschutzerklärung gegenüber seinen Kunden die folgende Bestimmung verwendet: "Für die Durchführung des Vertrags zwischen [Reseller] und [Reseller-Kunde] kann die physische Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten von [Reseller-Kunde] bei dem/den Lieferanten von [Reseller] erfolgen, der/die sich gegenüber [Reseller] verpflichtet hat/haben, diese Daten angemessen zu sichern und sie nur auf Anweisung von [Reseller] oder insoweit zu verarbeiten, als die Verarbeitung gesetzlich vorgeschrieben ist." Eine Bestimmung mit ähnlichem Umfang ist ebenfalls möglich, doch ist in diesem Fall die vorherige Zustimmung von Oxxa.com zum Inhalt erforderlich.

Artikel D.7. Mögliche, aber nicht enthaltene Unterstützungsleistungen

D.7.1. Oxxa.com wird bei den vom Reseller zu erbringenden Leistungen im Rahmen des technisch Möglichen mitwirken. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich anders vereinbart, sind die mit dieser Zusammenarbeit verbundenen Kosten nicht in den vereinbarten Preisen und Gebühren von Oxxa.com enthalten und gehen vollständig zu Lasten des Resellers.

Artikel D.8. Registrierung von Domainnamen auf den Namen des Endkunden, es sei denn, ....

D.8.1. Der Wiederverkäufer muss alle Domainnamen für seine Kunden auf den Namen des Kunden registrieren. Nur auf ausdrücklichen Wunsch eines Kunden darf der Reseller einen Domainnamen auf seinen eigenen Namen registrieren. Vor der Registrierung wird der Reseller den Kunden über die Folgen der Registrierung des Domainnamens auf den Namen des Resellers aufklären. Der Reseller ist verpflichtet, die oben genannten Kundenwünsche und Erklärungen verwaltungstechnisch festzuhalten, damit sie auf Anfrage von Oxxa.com zur Verfügung stehen.

D.8.2. Wenn der Reseller einen Domainnamen auf seinen eigenen Namen zugunsten des Auftragnehmers registriert hat, ist er verpflichtet, bei Anfragen des Auftragnehmers zur Verlegung, Übertragung oder Kündigung dieses Domainnamens zu kooperieren.

Artikel D.9. Zusammenarbeit bei der Übertragung von Domänennamen; Interessen der Endnutzer

D.9.1. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass Oxxa.com eine direkte Anfrage eines Domaininhabers erhält, der Reseller-Kunde ist und seinen Domainnamen zu einem anderen Registrar übertragen möchte, wird Oxxa.com bei dieser Übertragung kooperieren, indem es dem Domaininhaber das Token zur Verfügung stellt. Oxxa.com wird jedoch zunächst die Gültigkeit des Antrags anhand der Registrierungsdaten und einer Kopie des Ausweises oder des Auszugs aus der Handelskammer prüfen.

D.9.2. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass ein Reseller wiederholt oder systematisch seine Vereinbarungen mit Kunden nicht ausreichend einhält - z.B. durch nicht rechtzeitige Verlängerung, nicht rechtzeitige Zahlung an Oxxa.com, Nichterreichbarkeit und wiederholte Nichtbeantwortung von Kontaktanfragen - und diese Kunden durch Nachfragen oder eigene Recherchen herausfinden, dass Oxxa.com der Lieferant des Resellers ist, ist Oxxa.com berechtigt, diesen Kunden zu helfen, indem sie Leistungen direkt an diese Kunden erbringt. Oxxa.com wird solche Umstände nicht leichtfertig hinnehmen und die berechtigten Interessen des Resellers in solchen Angelegenheiten berücksichtigen.

Haftungsausschluss

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Oxxa.com ist ein Handelsname von The Registrar Company B.V.

Antispam-Politik

Oxxa.com betreibt eine strenge Anti-Spam-Politik. Auf dieser Seite informieren wir Sie darüber im Detail. Wir zeigen Ihnen auch, wie Sie Spam verhindern können und welche Anforderungen Ihre Mailings erfüllen müssen.

Was ist Spam?
Wir definieren Spam als E-Mail, die in großen Mengen und unaufgefordert verschickt wird. Die E-Mail ist unaufgefordert, weil der Empfänger keine nachweisbare und ausdrückliche Erlaubnis zum Versand gegeben hat. Die E-Mail, die wir als Spam einstufen, ist außerdem Teil einer großen Menge (Bulk) von gleichzeitig versendeten und fast identischen Nachrichten.

Nur wenn die E-Mail sowohl unaufgefordert als auch massenhaft versandt wird, spricht man von Spam. Nachrichten von Ihrer Familie oder Ihren Freunden, die Sie unaufgefordert erhalten, erfüllen dieses Kriterium also nicht. Ebenso wenig wie Massen-E-Mails, die über Mailinglisten und Newsletter verschickt werden. Hierfür haben Sie Ihre Zustimmung gegeben.

In den meisten Fällen ist Spam kommerzieller Natur. Der Empfänger wird als potenzieller Käufer einer breiten Palette von Produkten angesehen. Weniger kommerziell ist die unaufgeforderte Ankündigung einer Ausstellung oder der Aufruf zur Teilnahme an einer Demonstration. Aber auch solche Nachrichten betrachten wir als Spam.

Wann ist mein Mailing kein Spam?
Sie dürfen eine E-Mail nur dann in großen Mengen versenden, wenn Sie nachweisen können, dass die Empfänger diese Nachricht angefordert haben. Wir nennen dieses Prinzip "Confirmed Opt-in". Jede andere Methode des Massenversands von E-Mails ('opt-out'/'opt-in') können wir in unserem Netz nicht dulden!

Und was ist, wenn ich Spam für einen guten Zweck versende?
Auch dann bleibt es inakzeptabel. Der Zweck heiligt nicht die Mittel. Und was Sie als Versender unerbetener Nachrichten für einen guten Zweck halten, kann der Empfänger als unerwünschte Entwicklung betrachten.

Wie genau halte ich die Vorschriften ein?
Wenn Sie ein Mailing versenden wollen, müssen Sie von allen Empfängern auf Ihrer Mailingliste eine nachweisbare Zustimmung erhalten haben.

Dazu verwenden Sie das Prinzip des "Confirmed Opt-in". Dieses Prinzip funktioniert wie folgt: Jemand meldet sich für ein Mailing an. Sie bitten ihn, zu bestätigen, dass er tatsächlich in die betreffende Mailingliste aufgenommen werden möchte. Wenn Sie diese Bestätigung nicht erhalten, gehen Sie davon aus, dass der Inhaber der E-Mail-Adresse seine Meinung geändert hat. Oder dass jemand anderes diese Adresse eingetragen hat. Nur wenn der Inhaber der E-Mail-Adresse Ihnen die angeforderte Bestätigung gibt, betrachten Sie dies als ausdrückliche und nachweisbare Zustimmung. Wenn der Inhaber die geforderte Bestätigung nicht gibt und dann trotzdem die E-Mail von der Mailingliste erhält, kann er eine Spam-Beschwerde gegen Sie einreichen.

Noch besser ist es, einen Code in die Nachricht einzufügen, der den Inhaber der E-Mail-Adresse um Erlaubnis bittet. Ohne diesen Code kann die Bestätigung nicht zurückgeschickt werden. Auf diese Weise ist es für Dritte unmöglich, die angeforderte Zustimmung zu fälschen.

Bei der Aufforderung zur Bestätigung per E-Mail empfiehlt es sich, eine Adresse anzugeben, an die der Leser einen festgestellten Missbrauch melden kann. Dies hilft auch bei der Bekämpfung von Spam.

Was tue ich, wenn mich jemand des Spammings beschuldigt?
In diesem Fall haben Sie nur eine Möglichkeit: Sie müssen jede Wiederholung verhindern. Wir werden Ihnen eine Verwarnung erteilen. Wenn Sie den Fehler danach ein zweites Mal begehen, bedeutet dies das Ende unserer Dienste. Ein so genannter 'bekannter Spammer' wird sofort abgeschaltet.

Was ist, wenn ich denke, dass die Beschwerde ungerechtfertigt ist?
Wir prüfen jede Beschwerde sorgfältig. Wenn Sie beschuldigt wurden, bitten wir Sie um eine Bestätigung der beschwerdeführenden Partei. Dies ist kein Problem für Sie, wenn Sie Ihrer Verpflichtung nachgekommen sind, alle Ihre Mailings nach dem Prinzip der "bestätigten Zustimmung" zu versenden. Wenn Sie dies nicht tun, gehen wir davon aus, dass Sie sich der Verbreitung von Spam schuldig gemacht haben.

Warum so schwierig sein, wenn das niederländische Recht Spamming nicht verbietet?
Leider ist die Bekämpfung von Spam derzeit im niederländischen Recht nicht richtig geregelt. Die Regierung bereitet derzeit eine Reihe von Gesetzen zu diesem Zweck vor. Bis diese im Staatsanzeiger veröffentlicht werden, bekämpfen wir jede Form von Spam in oder über unser Netz auf der Grundlage unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Warum haben Sie eine so strenge Politik?
Spam gefährdet unser Netz und schadet unserem Ruf! Wenn Spam in oder über unser Netz verbreitet wird, werden wir als Oxxa.com auf so genannte "schwarze Listen" gesetzt. Die Folgen sind weitreichend. Unsere Kunden können ihre E-Mails bei bestimmten Providern nicht mehr zustellen. Für uns ist es unmöglich, einen optimalen Service aufrechtzuerhalten. Unser guter Ruf ist in Gefahr. Kunden werden uns verlassen und potenzielle Kunden werden an unserer Tür vorbeigehen. Sie verstehen, dass dieses Szenario niemals Realität werden darf, und deshalb gehen wir strikt gegen Spam vor!

Wie kann ich mich vor Spam schützen?
1) Installieren Sie ein Programm, das eingehenden Spam stoppt. Es sind verschiedene Programme erhältlich. Diese bieten keine vollständige Lösung für Ihr Spam-Problem, aber sie reduzieren den Zustrom von Spam erheblich. Solche Programme finden Sie unter anderem bei www.download.com.

2) Verwenden Sie diese Programme nicht, um Spam automatisch zu beantworten. Das macht keinen Sinn, da die Spam-Versender oft nicht existierende Adressen als Absender verwenden. Ihre Nachricht wird nicht ankommen und erhöht nur den Internetverkehr.

3) Machen Sie Ihre E-Mail Adresse für Maschinen unbrauchbar. Dieser Ratschlag gilt für alle Kunden, die Nachrichten in Newsgroups, Webforen und Gästebüchern versenden. Im Internet-Jargon: Sie werden Ihre E-Mail-Adresse "mungen". Ein Beispiel: Aus naam@provider.nl machen Sie name at provider nl oder name#provider com. Untersuchungen zeigen, dass Spam-Versender mit diesen beschädigten E-Mail-Adressen nicht viel anfangen können.

4) Niemals 'unsubscib'! Es scheint verlockend, diese Option zu wählen, wenn Sie Spam erhalten haben. Aber viele Spam-Versender halten sich nicht an das Versprechen, Sie abzumelden. Indem Sie darum bitten, abgemeldet zu werden, zeigen Sie, dass Sie Spam tatsächlich lesen! Höchstwahrscheinlich werden Sie dann nur noch mehr Spam erhalten.

5) Beschweren Sie sich bei dem Anbieter. Dies ist nur sinnvoll, wenn Sie Spam über einen regulären niederländischen Anbieter erhalten. Ob Ihre Beschwerde das Problem lösen wird, hängt von der Anti-Spam-Politik des betreffenden Anbieters ab. Zögern Sie nicht, sich auch an Oxxa.com zu wenden.

Wir helfen Ihnen gerne
Wenn Sie mehr über Spam oder unsere Anti-Spam-Produkte wissen möchten, können Sie sich gerne an einen unserer Mitarbeiter wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.